Was man oft fragt (FAQ)
Was ist eine Bürgerstiftung?
Eine Bürgerstiftung ist eine Gemeinschaftsstiftung.
Traditionell wurden Stiftungen in Deutschland durch Einzelpersonen oder
Ehepaare gegründet. Seit den 1990er Jahren ist ein neuer Typ von
Stiftungen hinzugekommen. Er beruht auf der in den USA entstandenen
Idee der "Community Foundations". Darunter versteht man
Gemeinschaftsstiftungen vieler Bürger. Sie tun sich zu gemeinnützigen
Zwecken in einer Stadt oder Region zusammen. In solchen
Bürgerstiftungen engagieren sie sich finanziell oder persönlich,
übernehmen Verantwortung und gestalten die Gesellschaft mit.
Warum Stiftung und nicht Verein?
Ein Verein hat ein Jahresbudget und kann daher nur
kurzfristig planen und investieren. Eine Stiftung ist dagegen auf
Langfristigkeit angelegt und damit unabhängig von der wirtschaftlichen
Situation und der Spendenbereitschaft. Ihre Gründung setzt ein
Stiftungskapital von mindestens 50.000 Euro voraus. Es darf nicht
ausgegeben werden, lediglich seine Erträge stehen für Projekte zur
Verfügung. Je höher das Kapital, umso mehr Projekte können in Angriff
genommen werden.
Kann man Mitglied werden?
Eine Stiftung hat keine Mitglieder – Sie sind aber jederzeit ohne Formalitäten willkommen (siehe Zeit/Geld/Ideenspender).
Sie können aber auch Stifter werden. Dann geht Ihr Geld in das Kapital der Bürgerstiftung und nur die Erträge werden für die Arbeit ausgegeben.
Darüber hinaus können Sie als ehrenamtliche/r
Mitarbeiter/in an den vielfältigen Aufgaben der Bürgerstiftung
gestaltend mitwirken.
Wer entscheidet über neue Projekte?
Das Kuratorium und Vorstand der BürgerStiftung Pr. Ströhen entscheidet über neue Projekte.
Wenn Sie weitere Fragen haben treten Sie bitte in Kontakt mit uns. Wir werden uns bemühen, alle Anfragen schnellstmöglich zu bearbeiten.
Zukunftskongress: Ländlicher Raum 4.0
der Bürgerstiftung Pr. Ströhen 05.03.2016